Werkvertrag vs. Arbeitnehmerüberlassung
Was passt zu Ihrem Projekt?
Gerade bei technischen Montagedienstleistungen ist die Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung entscheidend – sowohl rechtlich als auch organisatorisch. Wir unterstützen Sie bei beiden Modellen, immer mit Fokus auf Sicherheit, Effizienz und Qualität.
Werkvertrag
Beim Werkvertrag übernehmen wir eigenverantwortlich die Montage Ihrer Maschinen oder Anlagen – mit definiertem Leistungsumfang, Zeitrahmen und Ergebnisverantwortung. Unsere Fachkräfte agieren dabei als Teil unserer eigenen Projektorganisation und benötigen keine Eingliederung in Ihre Arbeitsabläufe.
✔ Ergebnisorientiert
✔ Keine Weisungsgebundenheit
✔ Volle Projektverantwortung liegt bei uns
Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
Bei Auftragsspitzen oder in komplexen Projekten mit längerer Einarbeitungsphase bieten wir qualifiziertes Personal in rechtssicherer Arbeitnehmerüberlassung an. Unsere Mitarbeiter werden dabei in Ihre Organisation eingegliedert und unter Ihrer fachlichen Leitung eingesetzt. Dies eignet sich insbesondere für den Aufbau von Know-how, z. B. zur späteren Durchführung im Werkvertrag.
✔ Rechtssichere Einarbeitung in Kundenprozesse
✔ Flexibler Einsatz bei Personalbedarf
✔ Qualifizierte Unterstützung durch unsere Facharbeiter
Unser Servicegedanke: Wir helfen Ihnen bei der Auswahl des richtigen Modells – und stellen sicher, dass alle Einsätze rechtskonform, wirtschaftlich und zielführend durchgeführt werden.
Sprechen Sie mit uns über Ihr Projekt – wir beraten Sie transparent und individuell.
